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von Columbus am Fr Apr 10, 2009 11:26 pm
Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/c ... 9/lang,de/http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Heutzutage kennt man von allem den Preis,
aber von nichts den Wert (Oscare Wilde)
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Columbus
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